Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtliche Grundlagen und vertragliche Rahmenbedingungen der CleanActiv Spezialreinigung, Inhaber Michael Müller, Aue - Bad Schlema.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Spezialreinigung, Infektions- und Tatortdesinfektion – CleanActiv Spezialreinigung

§ 1 Geltungsbereich, Leistungsspektrum und Abgrenzung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen CleanActiv Spezialreinigung (Inhaber: Michael Müller, nachfolgend „Anbieter“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Leistungsangebot richtet sich sowohl an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB (B2B) als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C).

(3) Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von fachspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen der Spezialreinigung, Geruchsneutralisation, Schädlings- und Vektorenbekämpfung, Schimmelsanierung sowie der staatlich geprüften Infektions- und Tatortdesinfektion.

(4) Soweit zur ordnungsgemäßen, hygienischen und gefahrlosen Durchführung der Reinigung und Desinfektion (z. B. zur Gewährleistung der Erreichbarkeit kontaminierter Oberflächen, Beseitigung von Infektionsherden oder zur fachgerechten Keim-, Biohazard- und Geruchsminderung) eine vorherige Beräumung, Freilegung, Entmüllung oder das Entfernen von Hausrat erforderlich ist, gelten diese Arbeiten als unselbstständige, vorbereitende Nebenleistungen. Beräumungen und Entrümpelungen werden ausdrücklich nur zum Zweck der Herstellung betretbarer, gefahrlos zugänglicher und sanierungsfähiger Räumlichkeiten angeboten und durchgeführt. Reine, isolierte Schutt- oder Sperrmülltransporte ohne nachfolgende fachspezifische Spezialreinigung, Gefahrenabwehr oder Desinfektion werden nicht geschuldet.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang und Stornierung

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (inklusive E-Mail oder Messenger-Dienste), die Unterzeichnung eines Auftragsscheins vor Ort oder durch die unmittelbare Aufnahme der vereinbarten Arbeiten (insbesondere bei Notfalleinsätzen zur biologischen Gefahrenabwehr) zustande.

(3) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters.

(4) Nachträgliche Ausweitungen des Arbeitsumfangs, die erst während der Ausführung durch unvorhersehbare Verunreinigungen, verdeckte Kontaminationen oder unvorhergesehene Müllmengen sichtbar werden, werden dem Kunden nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Absprache gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Tritt der Kunde nach Vertragsschluss und erfolgter Einsatzplanung unberechtigt vom Vertrag zurück oder storniert er den Auftrag kurzfristig (weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn), ist der Anbieter berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz für Vorbereitungskosten, Personaldisposition und Bereitstellung von Spezialequipment in Höhe von 10 % des vereinbarten Nettoauftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Eintrittsschadens vorbehalten.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C) und Ausnahmeregelungen

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:CleanActiv Spezialreinigung

Inhaber: Michael Müller

Wettinerstraße 36, 08280 Aue - Bad Schlema

E-Mail: info@cleanactiv.de

Telefon: 0177 4420 878

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Vorzeitiges Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts

  1. Vorzeitiges Erlöschen bei vollständiger Leistungserbringung:

    Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

  2. Wertersatz bei vorzeitigem Abbruch:

    Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Anbieter von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  3. Ausschluss bei dringenden Reparatur-, Instandhaltungs- und Notfalleinsätzen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB):

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Anbieter ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Arbeiten durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Notfalleinsätze zur biologischen Gefahrenabwehr, Leichenfundortsanierungen, akute Schimmel-, Schädlings- oder Infektionsgefahren sowie unaufschiebbare Entseuchungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

§ 4 Durchführung der Arbeiten, Arbeitsschutz und Mitwirkungspflichten

(1) Zum Schutz der Mitarbeiter und zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Biostoffverordnungen (u. a. GefStoffV, BioStoffV, TRBA 250) behält sich der Anbieter das Recht vor, vor Beginn jeglicher Räum- oder Reinigungsarbeiten eine chemische, biologische oder thermische Vorbehandlung der Räumlichkeiten (z. B. mittels Raum-Kaltverneblung oder Ozonierung zur Keim-, Schädlings- und Geruchsminderung) durchzuführen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Arbeitsbeginn unaufgefordert und vollständig über ihm bekannte oder vermutete Gefahrenquellen im Objekt zu informieren. Dies umfasst insbesondere:

  • Befall mit Schädlingen, Ektoparasiten oder Schimmelpilzen,

  • Vorhandensein von Gefahrstoffen, Asbest, Altlasten oder schimmelpilzbelasteten Baustoffen,

  • Versteckte Infektionsrisiken, Spritzen, Kanülen, scharfe Gegenstände oder sonstige ansteckungsgefährliche Biostoffe und Körperflüssigkeiten.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass dem Anbieter zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt ungehinderter Zugang zum Objekt gewährt wird sowie kostenfrei Strom- und Wasseranschlüsse in ausreichendem und funktionsfähigem Maße zur Verfügung stehen.

§ 5 Entsorgung, Eigentumsaufgabe und Wertgegenstände

(1) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der vorbereitenden Beräumung Abfall- und Entsorgungscontainer im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen oder dem Kunden als weiterberechnete Auslage in Rechnung zu stellen. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle (z. B. AS 18 01 04) erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Mit Unterzeichnung des Auftrages und Freigabe der Räumlichkeiten zur Spezialreinigung erklärt der Kunde den ausdrücklichen Verzicht auf das Eigentum an allen in den vereinbarten Arbeitsbereichen befindlichen Gegenständen, Unrat, Müllmengen und Abfällen (Dereliktion / Eigentumsaufgabe gemäß § 959 BGB), sofern nicht vorab schriftlich eine ausdrückliche Ausgrenzung einzelner Inventar- oder Gegenstände vereinbart wurde. Der Anbieter wird ermächtigt, diese Stoffe der fachgerechten Entsorgung oder Verwertung zuzuführen.

(3) Werden während der Arbeiten offensichtliche Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld oder persönliche Erinnerungsstücke aufgefunden, die nicht von der Eigentumsaufgabe erfasst sein sollten, werden diese vom Anbieter gesichert und dem Kunden übergeben.

(4) Für Schäden oder den Verlust von Gegenständen, die vom Kunden vor Arbeitsbeginn nicht schriftlich als wertvoll deklariert, präzise bezeichnet und vom Arbeitsbereich separiert wurden, wird jegliche Haftung des Anbieters ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

(1) Es gelten die im individuellen Angebot oder Auftragsschein vereinbarten Preise. Gegenüber Unternehmern (B2B) verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern (B2C) werden die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (Endpreise) ausgewiesen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das angegebene Geschäftskonto des Anbieters zu überweisen.

(3) Der Anbieter behält sich vor, bei Großaufträgen, Erstkunden oder umfangreichen Material-/Entsorgungsvorleistungen eine angemessene Abschlagszahlung oder Vorschusszahlung (z. B. 30 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss) zu verlangen.

(4)Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet. Der Anbieter ist berechtigt, für die 2. und jede weitere Mahnung eine Mahnpauschale von 2,50 € pro Mahnung zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Bei Verträgen mit Unternehmern (B2B) bleibt die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € ausdrücklich vorbehalten.

(5) Forderungsübergabe & Inkasso:

Gerät der Kunde mit einer Zahlung trotz Verzugseintritts oder nach erfolgloser Mahnung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die offene Forderung nebst allen erforderlichen Kundendaten zum Zwecke der Mahnung, Betreibung oder des Einzugs an einen Rechtsanwalt, ein zugelassenes Inkassounternehmen oder ein Factoring-Institut abzutreten oder zu übergeben. Die dadurch entstehenden Verzugskosten und Rechtsverfolgungskosten hat der Kunde im Rahmen des gesetzlichen Schadensersatzes zu tragen.

(6) Ratenzahlung & Teilzahlungen:

Ein Anspruch des Kunden auf Raten- oder Teilzahlung besteht nicht. Ratenzahlungen bedürfen in jedem Fall der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung (inkl. E-Mail) des Anbieters. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.

§ 7 Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Der Anbieter haftet nicht für unvermeidbare Materialveränderungen, Farbabweichungen, Ausbleichungen oder wischbedingte Abnutzungen, die aufgrund der Notwendigkeit des Einsatzes hochwirksamer chemischer/biologischer Desinfektionsmittel, Bautrockner oder Beseitigungstechniken an den betroffenen Oberflächen und Bausubstanzen entstehen.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für den nachhaltigen Erfolg von Behandlungen (insbesondere Geruchsneutralisation, Entkeimung oder Schädlingsstopp), wenn der Kunden oder dessen Vertreter notwendige, fachlich vorgegebene Begleit- oder Folgemaßnahmen (wie z. B. die Beseitigung kontaminierter Bausubstanz, Freilegung von Estrich/Dämmschichten oder bauliche Ursachenbehebung) ausdrücklich ablehnt, einschränkt oder nicht durchführen lässt.

§ 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (08280 Aue-Bad Schlema).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2026

CleanActiv Spezialreinigung – Inhaber: Michael Müller

Geltungsbereich und Auftragserteilung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der CleanActiv Spezialreinigung, insbesondere Tatort- und Leichenfundortreinigung, Desinfektionsmaßnahmen, Geruchsneutralisation sowie Entrümpelungen im Erzgebirgskreis und darüber hinaus.

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die unmittelbare Aufnahme der vereinbarten Arbeiten im Notfalleinsatz zustande. Bei kurzfristigen Stornierungen oder unberechtigtem Rücktritt nach erfolgter Einsatzplanung beträgt die Haftung zur Vorleistung 10 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes zur Deckung der Vorbereitungskosten.

Leistungsumfang, Standards und Diskretion

Alle Arbeiten werden nach anerkannten Regeln der Technik durch einen staatlich geprüften Desinfektor fachgerecht ausgeführt. Zum Einsatz kommen zertifizierte Verfahren wie Ozonung, Kaltvernebelung mit H2O2 sowie enzymatische Spezialreiniger.

CleanActiv verpflichtet sich zu uneingeschränkter Verschwiegenheit und höchster Diskretion im Umfeld der Einsatzorte. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgt die Anfahrt in neutralen, unbeschrifteten Fahrzeugen.

Vergütung, Abrechnung und Haftungsrahmen

Es gelten die transparent kalkulierten Festpreise oder die schriftlich vereinbarten Stundensätze. Rechnungsbeträge sind nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern ein versicherter Schadensfall vorliegt, kann die Abrechnung nach entsprechender Abtretungserklärung direkt mit der regulierenden Versicherung abgewickelt werden.

Für Rückfragen zu unseren Bedingungen oder individuellen Vertragsklauseln erreichen Sie uns per E-Mail unter info@cleanactiv.de